WAZ: Juristisches Trauerspiel – Kommentar von Ulf Meinke zu den Klagen enttäuschter Telekom-Aktionäre

Essen (ots) – Manfred Krug hat schon vor einigen Jahren Abbitte geleistet: „Ich entschuldige mich aus tiefstem Herzen bei allen Mitmenschen, die eine von mir empfohlene Aktie gekauft haben und enttäuscht worden sind.“ So klang es, als Krug seinen – wie er sagte – größten beruflichen Fehler einräumte: Werbespots für die T-Aktie.

Nun könnte man meinen, die Vorgänge rund um die Jahrtausendwende seien längst verjährt. Weit gefehlt. Noch heute befassen sich Gerichte mit der Frage, ob Menschen, die vor mehr als 16 Jahren Aktien der Telekom gekauft haben, eine Entschädigung vom Unternehmen erhalten sollten. Es ist ein Trauerspiel.

Nun zeichnet sich nach einer juristischen Schlappe für die Telekom ab, dass wohl in jedem Einzelfall geklärt werden soll, ob der jeweilige Anleger bei seiner Kaufentscheidung einen fehlerhaften Börsenprospekt berücksichtigt hat. Wohlgemerkt: Es geht um mehr als 16.000 Kläger, also – zurückhaltend formuliert – viel Arbeit für die Richter.

Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es wäre, die Gesetze zum Anlegerschutz so zu verbessern, dass die Justiz nicht überfordert wird und Aktionäre ebenso schnell wie zuverlässig zu ihrem Recht kommen.

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