Rheinische Post: Kommentar / Genug Ehe für alle da = Von Henning Rasche

Düsseldorf (ots) – Das Briefgeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes ist seit 1949 nicht verändert worden. Noch immer ist dort in den gleichen altbackenen Worten das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis geschützt. Heute indes versteht man darunter wie selbstverständlich etwas ganz anderes als noch vor knapp 70 Jahren. Heute ist ein Brief im Sinne des Grundgesetzes auch eine E-Mail. Und so sollte das mit der Ehe gleichermaßen funktionieren. Natürlich hat der Parlamentarische Rat nicht daran gedacht, dass sich zwei Männer oder Frauen ehelichen könnten. Aber er hat ebenso wenig daran gedacht, dass er mit seinem Artikel 10 einmal eine E-Mail oder einen Chat schützen würde. Daher muss gelten: Ehe im Sinne des Grundgesetzes ist heute eine Verbindung zweier Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht. Dazu bedarf es keinerlei Klarstellung in der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht sollte sich bei der Beurteilung der „Ehe für alle“ vor allem an einem orientieren: dem klaren Willen des Gesetzgebers. Der hat gestern beruhigt festgestellt: Es ist genug Ehe für alle da.

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