Rheinische Post: Kommentar: Ein lebensnahes Urteil zu Diesel-Fahrverboten

Düsseldorf (ots) – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein weises Urteil gesprochen. Es besagt: An den Schadstoff-Grenzwerten ist nicht zu rütteln, sie sind geltendes Recht. Wie sie aber eingehalten werden, das muss sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Auch hier hat der Richter klare Hinweise gegeben: Wenn etwa die Versorgung der Bevölkerung und besonders wichtige Verkehrswege gravierend betroffen wären, dann darf es keine Fahrverbote geben. Und noch einen Grundsatz hängte der Richter sehr hoch: den der Verlässlichkeit. Nur weil ein Grenzwert geringfügig überschritten sei, dürfe dem Bürger nicht zugemutet werden, ein neues Auto zu kaufen. Schon gar nicht, wenn dann womöglich kurze Zeit später das Fahrverbot wieder aufgehoben wird. Weise ist das Urteil, weil es lebensnah ist. Die Sorge der Bürger war groß, die Versäumnisse von Politik und Wirtschaft ausbaden zu müssen. Viele Autofahrer haben sich noch vor wenigen Jahren einen neuen Diesel-Pkw in dem Glauben angeschafft, sie täten etwas Gutes für die Umwelt. Wenn sie nun mit Fahrverboten und einer Entwertung ihres Eigentums konfrontiert worden wären, hätte dies weiterer Politikverdrossenheit Vorschub geleistet. Die Autokonzerne hingegen stehen jetzt erst recht am Pranger. Die jahrelange Weigerung führender Manager, im Diesel-Skandal Fehler einzugestehen, hat dem Image der Branche schwer geschadet. Hätten sie die Autos rechtzeitig und auf eigene Kosten nachgerüstet, um die Motoren emissionsärmer zu machen, dann wäre womöglich das Bangen um Fahrverbote allen erspart geblieben. Die am Mittwoch erhobene Anklage gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler macht zumindest Hoffnung darauf, dass die Affäre nun juristisch aufgearbeitet wird.

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