Rheinische Post: Kommentar: Herz ist wichtiger als Einser-Abitur

Düsseldorf (ots) – Der Numerus clausus war immer schon ein äußerst fragwürdiges Auswahlkriterium für die Vergabe der knappen Medizin-Studienplätze. Der Nachweis, dass Einser-Abiturienten später die besseren Ärzte sind, wurde nie erbracht. Dass hingegen eine berufliche Vorerfahrung etwa als Rettungssanitäter oder ein nachgewiesenes soziales Engagement zum Beispiel bei der Pflege Angehöriger junge Menschen auch für eine medizinische Laufbahn empfehlen, liegt auf der Hand. Schon aus diesem Grund ist das neue Landarzt-Gesetz von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ein Schritt in die richtige Richtung: Ab kommendem Wintersemester spielt die Abiturnote bei rund sieben Prozent der Medizinstudienplätze in NRW nur noch die Nebenrolle. Gut 140 Studienplätze sollen nicht an die besten Abiturienten gehen, sondern an junge Persönlichkeiten, denen man den Arztberuf aus ganz anderen Gründen zutraut. Jene Studenten, die über dieses alternative Verfahren ins Medizinstudium rutschen, müssen sich im Gegenzug verpflichten, später mindestens zehn Jahre lang in einem medizinisch unterversorgten Gebiet zu praktizieren. Die Selbstverpflichtung eines Teils der Medizinstudenten auf eine ländliche Praxis nach dem Studium ist für sich genommen ein richtiges Instrument. Das Medizinstudium ist die teuerste Ausbildung, die der Steuerzahler in Deutschland finanziert. Es ist einem Teil der Medizinstudenten zumutbar, sich im Gegenzug zu solchen Zusagen zu verpflichten. Warum diese Belastung aber ausschließlich jenen Medizinstudenten zugemutet werden soll, die kein Einser-Abi haben, ist nicht plausibel. Das alternative Studienplatzvergabe-Verfahren ohne Numerus clausus und die an eine spätere Landarzt-Verpflichtung geknüpfte Studienplatzvergabe sollten entkoppelt werden.

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