Dortmund – Oberhausen (ots) – Am „Nikolausmorgen“ (6. Dezember) nahmen Bundespolizisten eine 49-jährige Frau am Dortmunder Flughafen fest. Die auf der Ferieninsel wohnhafte Frau wollte mit einem Flug aus Palma dort einreisen.
Im Rahme des Fluggastdatengesetzes wurde der Bundespolizei vorher die Passagierdaten übermittelt. Bei der Überprüfung dieser stellte sich heraus, dass gegen die 49-Jährige ein Haftbefehl des Oberhausener Amtsgerichts vorlag.
Siehe auch:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/02/kabinettbeschlu ss-pnr.html
Dieses hatte die Frau im Oktober 2018 wegen gemeinschaftlichen Betruges zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Gezahlt hatte sie den geforderten Betrag bislang nicht.
Bundespolizisten nahmen die 49-Jährige noch am Flugzeug fest und brachten sie zur Wache. Weil sie dort die geforderte Geldstrafe inklusive Verwaltungsgebühren (105,86 Euro) zahlte, blieb ihr so eine Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen erspart. Anschließend durfte sie die Bundespolizeiwache wieder verlassen. *ST
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund
– Pressestelle – Telefon: 0231 562247-132 Mobil: +49 (0)173 7150710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4461623 OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Quelle: www.presseportal.de
Antworten