BPOL NRW: 10.560 Euro Geldstrafe oder 355 Tage Haft – Strumpfhosendiebstahl führt 45-jährige Frau über Weihnachten ins Gefängnis – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Essen – Bad Oeynhausen (ots) – Der Diebstahl von zwei Strumpfhosen brachte eine 45-jährige Frau gestern Abend (14. Dezember) für 355 Tage ins Gefängnis.

Die Essenerin entwendete gegen 21 Uhr in einer Drogerie im Essener Hauptbahnhof zwei Strumpfhosen und war dabei „aufgeflogen“.

Mitarbeiter der Drogerie informierten die Bundespolizei welche die Frau fahndungsmäßig überprüften. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die 45-Jährige ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Bad Oeynhausen vorlag. Dieses hatte sie im Oktober 2018 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, zu einer Geldstrafe von 10.560 Euro verurteilt.

Gezahlt hatte sie die Geldstrafe bislang nicht. Weil sie dies auch gestern nicht wollte oder konnte, wird sie Weihnachten voraussichtlich in einer Haftanstalt verbringen müssen.

Zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 355 Tagen wurde sie in eine solche eingeliefert.

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