BPOL NRW: Insgesamt 1.745 Euro, 235 Tage und ein Zufallsfund – Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle

Dortmund – Essen (ots) –

Am gestrigen Donnerstag (30. September) kontrollierten Bundespolizisten vier Personen, die per Haftbefehl gesucht wurden. Davon konnten zwei Männer und eine Frau die Freiheitsstrafen umgehen.

Gegen 09:45 Uhr führten Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof eine Kontrolle bei einer 41-Jährigen durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund die Deutsche zur Festnahme ausgeschrieben hatte.

Das Amtsgericht Dortmund verurteilte die Dortmunderin im Januar 2018 wegen Veruntreuung in fünf Fällen rechtskräftig. Die Beamten begleiteten die Frau zu einem nahegelegenen Geldautomaten, so dass sie die geforderte Geldstrafe in Höhe von 685 Euro begleichen und so die Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen umgehen konnte.

Im Essener Hauptbahnhof wurde kurze Zeit später (gegen 10:10 Uhr) ein 41-Jähriger einer Kontrolle unterzogen. Zum Vorschein kam, ein gerade mal ein Monat alter Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen.

Das Amtsgericht Essen hatte den Deutschen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Der Essener bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 290 Euro bei der Bundespolizei und trat anschließend seinen Heimweg an.

Gegen 16:00 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Dortmund. Hier kontrollierten sie einen Deutschen und stellten dabei fest, dass der 45-Jährige wegen Erschleichen von Leistungen durch die Staatsanwaltschaft Dortmund ausgeschrieben worden ist.

Vor Ort fanden die Beamten zwei Konsumeinheiten Kokain bei dem Mann aus Castrop-Rauxel. Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Die Geldstrafe in Höhe von 770 Euro entrichtete der Mann und konnte somit in die Freiheit entlassen werden.

Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad wurde am Abend gegen 20:30 Uhr ein 26-Jähriger vorstellig. Eine Überprüfung ergab die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Gera.

Das Amtsgericht Gera hatte den serbischen Staatsangehörigen wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 235 Tagen oder einer Geldstrafe in Höhe von 2.820 Euro verurteilt.

Nach seiner Festnahme wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt gebracht. *RO

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