BPOL NRW: Pole mit 14 kg Marihuana, zahlreichen sonstigen Verstößen und einer noch offenen Restfreiheitsstrafe festgenommen

Kempen – Kleve – Dortmund – Hamm (ots) –

Am 12.11.2021 nahmen Beamte der Bundespolizei Kempen einen 28-jährigen Polen fest. Der Mann wollte mit seinem nicht zugelassenen Fahrzeug und ohne Fahrerlaubnis über die BAB 40 aus den Niederlanden kommend nach Polen reisen. Im Kofferraum befanden sich 14 kg Marihuana. Zudem stellte sich bei der Personenüberprüfung heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Dortmund – Zweigstelle Hamm – zur Festnahme ausgeschrieben war. Er hatte wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz noch eine Restfreiheitsstrafe von 438 Tagen zu verbüßen.

Nachdem die Bundespolizeistreife den Mann an der Anschlussstelle Wachtendonk anhalten wollte, setzte dieser seine Fahrt zunächst ohne Reaktion fort. An der Anschlussstelle Kempen konnte das Fahrzeug schließlich angehalten werden. Mit Unterstützung zweier weiterer Streifen wurde der sichtlich nervöse Mann überprüft und das Fahrzeug durchsucht.

Hierbei stellte sich heraus, dass die angebrachten Gummersbacher Kennzeichen nicht existierten und sich darauf zudem ein Siegel der Zulassungsstelle Kiel (Schleswig-Holstein) befand. Einen Führerschein und sonstige Ausweispapiere konnte die Person nicht vorzeigen. Die polizeiliche Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Er hatte demnach noch eine Restfreiheitsstrafe in Höhe von 483 Tagen zu verbüßen.

Im Kofferraum fanden die Beamten insgesamt drei große Taschen mit mehreren schwarzen Folienbeuteln. Wie sich später beim Wiegen auf der Polizeiwache herausstellte, handelte es sich bei dem Inhalt um 14 kg Marihuana.

Der Pole wurde festgenommen und zur Bundespolizeiwache Kempen gebracht. Dort wurde er wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz beanzeigt. Anschließend übergaben ihn die Bundespolizeibeamten zuständigkeitshalber an den Zoll.

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