BPOL NRW: Bundespolizei stellt Dieb auf frischer Tat – gleich dreimal in 3 Stunden

Dortmund (ots) –

In den Morgenstunden des 24. Novembers sind Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof auf einen 22-Jährigen aufmerksam geworden. Dieser hatte eine schlafende Person bestohlen. Kurze Zeit später stellten sie ihn erneut im Hauptbahnhof mit Diebesgut fest.

Gegen 01:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund einen 22-Jährigen, welcher zuvor nach Erblicken der Beamten versuchte hatte, sich der Kontrolle zu entziehen. Da sich der libysche Staatsangehörige nicht ausweisen konnte, durchsuchten die Beamten diesen. Dabei fanden sie die Geldbörse eines 37-Jährigen mit Bargeld in einem Wert von ca. 1.000 Euro in verschiedenen Währungen, Kreditkarten und polnische Ausweisdokumente auf. Der Mann gab an, die Brieftasche gefunden zu haben, konnte jedoch keine genauen Angaben zum Fundort machen.

Zudem führte der Mann eine Konsumeinheit Marihuana mit sich. Neben der Brieftasche samt Inhalt, stellten die Beamten die Betäubungsmittel sicher.

Spätere Ermittlungen ergaben, dass der 22-Jährige die Geldbörse dem 37-Jährigen entwendet hatte. Der Tathergang konnte mittels Videoüberwachung aufgezeichnet werden.

Gegen 03:30 Uhr beobachteten Bundespolizisten über die Videoüberwachungsanlage den 22-Jährigen dabei, wie dieser versuchte in der Haupthalle einer schlafenden Person (27) Gegenstände aus der Tasche zu entwenden. Vor Ort sprach der Geschädigte aus Hemer die Einsatzkräfte an und informierte diese über den Diebstahl. Augenscheinlich fehlte dem 27-Jährigen aber nichts.

Die Bundespolizisten stellten den Tatverdächtigen in unmittelbarer Nähe und nahmen ihn erneut mit zur Wache. Der Libyer verweigerte jedoch auch hier die Aussage.

Kurze Zeit später, gegen 04:40 Uhr, beobachten zivile Beamte, wie der junge Mann einem 33-Jährigen, welcher in einer Sitzgruppe eingeschlafen war, den Rucksack entwendete. Anschließend flüchtete er zu Fuß in Richtung Innenstadt.

Die Einsatzkräfte verfolgten den Mann, stellten ihn kurze Zeit später und nahmen ihn vorläufig fest.

Die Bundespolizisten vernahmen den Mann und konfrontierten ihn mit den aufgezeichneten Videosequenzen. Der Polizeibekannte gab jedoch an, die Gegenstände nicht entwendet zu haben. Anschließend wurde der Mann entlassen. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Diebstahls in zwei Fällen, wegen versuchten Diebstahls und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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