Düsseldorf (ots) –
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Sonntagmorgen (28.11.2021) einen Deutschen, der sich bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sankt Petersburg/Russland vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass nach dem 52-Jährigen gefahndet wurde. Im Oktober dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den Verurteilten erlassen. Laut diesem hat der in Feusdorf (Rheinland-Pfalz) lebende Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten zu verbüßen. Die Bundespolizisten eröffneten dem Verurteilten den Haftbefehl und überstellten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Am Nachmittag des gleichen Tages stellten die Bundespolizeibeamten außerdem, im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Las Palmas/Spanien, einen weiteren 52-jährigen Deutschen fest, der ebenfalls gesucht wurde. In diesem Fall hatte das Amtsgericht Oldenburg nur wenige Tage zuvor einen Untersuchungshaftbefehl wegen Betruges gegen den Mann ausgestellt. Laut diesem wird ihm vorgeworfen, in den Jahren 2020 und 2021, mehrere Reisen über einen Reiseveranstalter gebucht und angetreten zu haben, ohne diese zu bezahlen. Da sich der Mann auf der Flucht befand, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Der Beschuldigte wurde nach seiner Festnahme durch die Bundespolizei im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
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