Flughafen Köln/Bonn (ots) –
Am Samstag, den 27. November kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Mann am Zugang des Flughafenbahnhofs. Als sie einen Fahndungsabgleich durchführten, fiel das Ergebnis jedoch länger aus als üblich: Die Staatsanwaltschaft Konstanz fahndete seit dem 17. November 2021 gleich mit vier Vollstreckungshaftbefehlen nach dem somalischen Staatsangehörigen! Insgesamt drei Geldstrafen wegen Diebstahls und eine weitere wegen Betruges, die das Amtsgericht Überlingen gegen ihn verhängt hatte, hatte der 22-Jährige nicht bezahlt, sodass insgesamt eine Summe von 4012 Euro sowie zusätzlich 400 Euro Verfahrenskosten aufgelaufen waren. Da der Gesuchte die Summe nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen zuständigkeitshalber an den Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei übergeben. Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 270 Tagen. Die Fahndungsnotierungen hingegen konnten nach nur zehn Tagen gelöscht werden.
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