BPOL NRW: Ohne Maske – Trotz Zahlung in die JVA – Bundespolizei vollstreckt 2 Haftbefehle

Gelsenkirchen (ots) –

Am Dienstagabend (14. Dezember) hielten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein Pärchen an, weil der Mann keine Maske trug. Bei einer Überprüfung stellten die Bundespolizisten zwei Haftbefehle fest. Einen konnte der Mann begleichen, für den anderen ging es jedoch in die Justizvollzugsanstalt.

Gegen 18:45 Uhr fiel den Beamten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof ein Paar auf, weil der 34-Jährige keinen erforderlichen Mund-Nasenschutz trug. Aufgrund fehlender Einsicht kontrollierten die Einsatzkräfte den Gelsenkirchener und stellten dabei zunächst einen, wenige Tage alten Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen fest.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den Deutschen im Januar 2020 rechtskräftig wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro verurteilt. Der Gesuchte hatte sich bisher der Strafvollstreckung entzogen und die Geldstrafe nicht beglichen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen konnte er umgehen, indem er die erforderliche Geldstrafe bezahlte.

Weitere Recherchen ergaben einen zweiten Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen. Der Gelsenkirchener war im März 2021 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug und Urkundenfälschung vom Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Seine 25-jährige Begleiterin staunte nicht schlecht, als sie den Heimweg alleine antreten musste.

Der Verurteilte verbüßt nun seine Strafe von sieben Monaten in der Justizvollzugsanstalt.

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