Dortmund (ots) –
Am gestrigen Montagmorgen (20. Dezember) stellten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen zwei Männer fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. Beide konnten die erforderliche Geldstrafe begleichen.
Gegen 09:15 Uhr wurde ein 58-Jähriger bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ohrid/ Nordmazedonien am Flughafen Dortmund vorstellig. Er legte seinen mazedonischen Reisepass vor. Bei einer Überprüfung kam der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II zum Vorschein. Das Amtsgericht Dachau hatte den Mann im Januar 2020 wegen unerlaubten Aufenthaltes zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der mazedonische Staatsbürger diese bisher nur in Teilen beglichen hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro bei der Bundespolizei einzahlte. Anschließend konnte er seinen Flug in die Heimat antreten.
Nur 30 Minuten später, kontrollierten Bundespolizisten einen bulgarischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Sofia/ Bulgarien. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte die Verhaftung des 48-Jährigen angeordnet. Das Amtsgericht Kassel hatte ihn wegen Urkundenfälschung im Januar 2019 verurteilt. Den Gesamtbetrag hatte der Verurteilte bisher nicht vollständig gezahlt. Nach Begleichung der restlichen Geldstrafe in Höhe von 720 Euro wurde ihm die Einreise gestattet.
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