Flughafen Köln/Bonn (ots) –
Innerhalb von nur vier Tagen gelang Beamten der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn gleich sieben Fahndungserfolge!
Den ersten Fahndungstreffer erzielten die Bundespolizisten, als sie einen 41-Jährigen vor Antritt seines Fluges nach Catania kontrollierten: Er wurde von der Staatsanwaltschaft Hagen gesucht, nachdem er eine Geldstrafe wegen Betrugs in Höhe von 665 Euro sowie 73,50 Verfahrenskosten nicht beglichen hatte. Nachdem ein Bekannter des rumänischen Staatsangehörigen die Summe für ihn auslegen konnte, wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Nicht wieder auf freien Fuß gelangte hingegen ein Deutscher Staatsangehöriger, der seit dem 24. November durch die Staatsanwaltschaft Bonn gesucht wurde: Der 51-Jährige war Anfang des Jahres durch das Amtsgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 29.750 Euro verurteilt worden, hatte diese jedoch ebenfalls nicht bezahlt. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er in den Polizeigewahrsamsdienst eingeliefert – ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 350 Tagen. Bis zum 21. Dezember folgten noch fünf weitere Festnahmen aufgrund Haftbefehls. Die Gesuchten konnten jedoch ihre Geldstrafen bezahlen und wurden anschließend wieder entlassen: Ein 49-Jähriger Deutscher wurde bei der Ausreise in Richtung Türkei kontrolliert. Er hatte noch eine Geldbuße über 130 Euro aus dem Jahr 2019 zu begleichen, weshalb die Staatsanwaltschaft Köln ihn zur Fahndung hatte ausschreiben lassen. Ein 23-Jähriger italienischer Staatsangehöriger wurde nach seiner Ankunft aus Rom von den Bundespolizisten kontrolliert – auch nach ihm wurde gefahndet. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte nach dem Mann gesucht, weil er eine Geldstrafe wegen Betrugs in Höhe von 828,50 einschließlich Verfahrenskosten nicht beglichen hatte. Am 19. Dezember kontrollierte die Bundespolizei dann einen 40-Jährigen der aus Valencia nach Köln gereist war. Der Franzose war durch das Amtsgericht Bayreuth im letzten Jahr wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe über 2000 Euro und 86 Euro Verfahrenskosten verurteilt worden. Am 20. Dezember folgte der nächste Haftbefehl: Bei einem Fahndungsabgleich anlässlich einer Einreisekontrolle aus Craiova /Rumänien wurden die Beamten auf eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Essen aufmerksam. Diese suchte nach der kontrollierten Frau. Die 37-Jährige Rumänin war im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Gelsenkirchen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1000 Euro sowie 78,50 Euro Verfahrenskosten verurteilt wurden.
Den vorläufigen Abschluss der Festnahmeserie bildete am 21. Dezember eine 41-Jährige, die vor Ihrer Ausreise nach Istanbul durch die Bundespolizei kontrolliert wurde. Die türkische Staatsangehörige wurde ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft Essen gesucht: Wegen Urkundenfälschung war sie zu 3000 Euro Geldstrafe sowie 124,50 Euro Verfahrenskosten verurteilt worden – gezahlt hatte sie jedoch nicht. Doch damit nicht genug: Die Staatsanwaltschaft hatte sie ebenfalls mit dem Ziel der Entziehung der Fahrerlaubnis ausgeschrieben. Nachdem auch sie den Gesamtbetrag über 3124,50 Euro beglichen und Beamte ihren Führerschein sichergestellt hatten konnte auch sie die Dienststelle freien Fußes verlassen.
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