Essen (ots) –
In den frühen Morgenstunden des 21. Dezembers stellten Bundespolizisten bei einer Überprüfung eines Mannes fest, dass dieser von der Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 52-Jährige wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Gegen 02:20 Uhr trafen die Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Essen auf den 52-Jährigen und führten eine Kontrolle durch. Der Mann konnte keine Ausweisdokumente vorlegen, machte jedoch mündliche Angaben zu seiner Person. Dabei kam der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen zum Vorschein. Das Amtsgericht Essen hatte den Deutschen im August 2021 wegen Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.450 Euro verurteilt.
Da der Verurteilte sich der Strafvollstreckung bisher jedoch nicht gestellt hatte, ist er zur Festnahme ausgeschrieben worden. Der Essener konnte die Geldstrafe nicht begleichen, weshalb die Bundespolizisten ihn für 145 Tage in die Justizvollzugsanstalt brachten.
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