Recklinghausen (ots) –
Am Montagvormittag (27. Dezember) stellten Bundespolizisten bei einer Überprüfung eines Mannes fest, dass dieser von der Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 59-Jährige wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Gegen 10:45 Uhr trafen die Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Recklinghausen auf den 59-Jährigen und führten eine Kontrolle durch. Der Mann konnte keine Ausweisdokumente vorlegen, machte jedoch mündliche Angaben zu seiner Person. Dabei kam der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum zum Vorschein. Das Amtsgericht Recklinghausen hatte den Deutschen im November 2020 wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.070 Euro verurteilt.
Da der Verurteilte sich der Strafvollstreckung bisher jedoch nicht gestellt hatte, ist er zur Festnahme ausgeschrieben worden. Der Recklinghäuser konnte die Geldstrafe nicht begleichen, weshalb die Bundespolizisten ihn für 90 Tage in die Justizvollzugsanstalt brachten.
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