BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 2 Personen mit Strafvollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaften Aachen und Köln fest (FOTO)

Aachen (ots) –

Die Bundespolizei hat über die Feiertage bei 2 Personen Strafvollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften Köln und Aachen vollstreckt.

Ein 54-jähriger türkischer Staatsangehöriger war am Montagabend in einem Fernreisebus aus Belgien in Aachen-Lichtenbusch festgenommen worden. Gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, Betruges sowie Beleidigung vor. Da er sich der Strafvollstreckung zuvor entzogen hatte, wurde er mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht. Er hatte wegen der genannten Straftaten eine Geldstrafe von 1000,- Euro zu entrichten. Bei Nichtzahlung drohten ihm eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen. Da er die Geldstrafe begleichen konnte, blieb ihm die ersatzweise verhängte Freiheitsstrafe erspart. Er konnte nach Zahlung der Geldstrafe seine Reise fortsetzen.

Bereits am Karfreitag ging ein 31-jähriger Pole den Beamten ins Fahndungsnetz. Er wollte mit der Regionalbahn von Aachen nach Düsseldorf reisen. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte ihn die Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben gehabt. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 420,- Euro bezahlen. Ersatzweise war eine Freiheitsstrafe in Höhe von 42 Tagen verhängt worden. Da hier auch die Geldstrafe entrichtet werden konnte, ist in letzter Sekunde die Freiheitsstrafe abgewendet worden. Der 31-Jährige konnte im Anschluss seine Reise nach Düsseldorf fortsetzen.

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