BPOL NRW: Fünf Festnahmen am Osterwochenende durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots) –

Am vergangenen Osterwochenende (14.-17.04.2022) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge, fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.

Bei der ersten Person am Donnerstagnachmittag handelte es sich um einen 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen, welcher im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei festgestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im September 2019 Verurteilten erlassen. Laut diesem hat der in Hilden wohnhafte Mann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verbüßen. Nach seiner Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde er im Laufe des Tages in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde ein 24-jähriger syrischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak bei den Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wurde festgestellt, dass durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim im November 2021 ein Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung gegen den im Januar 2021 Verurteilten verfügt wurde. Demnach hatte der in Peine (Niedersachsen) lebende Mann eine Freiheitsstrafe von vier Monaten nach Widerruf der Bewährung zu verbüßen. Die Beamten der Bundespolizei nahmen den Mann fest, eröffneten ihm den Haftbefehl und überstellten ihn in die Justizvollzugsanstalt.

Ein paar Stunden später stellte die Bundespolizei, im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei, einen 40-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Verden (Niedersachsen) im Oktober 2021 einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2018 Verurteilten ausgestellt hatte. Der in Dortmund wohnhafte Mann konnte jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe von 34 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.020 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Heimreise fortsetzen.

Am folgenden Ostersonntag dann wurde morgens ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei der Bundespolizei vorstellig, welcher beabsichtigte, nach Antalya/Türkei auszureisen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem Mann gleich mit zwei Haftbefehlen gefahndet wurde. Beide Haftbefehle wurden im März dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln erlassen. Der in Wuppertal lebende Verurteilte konnte seinen Flug nach Antalya jedoch antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.420 Euro bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 95 Tagen abwenden konnte.

Zuletzt wurde am Nachmittag des gleichen Tages eine 49-jährige deutsche Staatsangehörige während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Zürich/Schweiz bei den Beamten vorstellig. Diese stellten hierbei fest, dass gegen die Reisende gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Der erste wurde Anfang dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Steuerhinterziehung ausgestellt. Der zweite bereits im August 2017 durch die Staatsanwaltschaft Meinigen (Thüringen) wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Laut dem ersten Haftbefehl hat die in der Schweiz lebende Frau eine Geldstrafe in Gesamthöhe von 3.000 Euro zu entrichten und laut des zweiten eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten zu verbüßen. Die Verurteilte wurden die Haftbefehle durch die Bundespolizei eröffnet und in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

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