POL-ME: Am „seidenen Faden“ aufgehängter Luftfilterkasten lässt „Geduldsfaden“ der Polizei bei Fahrzeugkontrolle reißen – Langenfeld – 2204122 (FOTO)

Mettmann (ots) –

Am Dienstagmorgen, 26. April 2022, riss den bei einer Verkehrskontrolle eingesetzten Polizeibeamten der sogenannte Geduldsfaden, als sie bei einem Kleinlaster zahlreiche erhebliche Mängel feststellten. Unter anderem war der Luftfilterkasten im Motorraum lediglich mit einem Faden befestigt. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt.

Das war geschehen:

Gegen 08 Uhr führten die Experten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann auf der Schneiderstraße in Langenfeld eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Hierbei überprüften sie einen in Polen zugelassenen Transporter der Marke Opel Movano.

Bereits bei einer ersten Inaugenscheinnahme wurden erhebliche Mängel an dem Fahrzeug festgestellt, so dass die Beamten eine Untersuchung des Kleinlasters bei einer ortsansässigen Prüfinstitution anordneten.

Ein beauftragter Sachverständiger stellte hierbei insgesamt 22 Mängel fest.

Nachdem der Sachverständige festgestellt hatte, dass die Bremse hinten rechts vollständig außer Funktion war und das Fahrzeug somit bei einer Gefahrenbremsung nicht die volle Bremsleistung hätte entfalten können, stellte er zudem fest, dass die Bremsleitung mit einer Schraube manipuliert worden war, um einen Flüssigkeitsaustritt zu vermeiden. Bei einem Blick in den Motorraum riss dem Sachverständigen sowie den eingesetzten Beamten des Verkehrsdienstes dann der sogenannte Geduldsfaden, als sie einen lediglich an Fäden befestigten Luftfilterkasten erblickten.

Der Kleinlaster wurde aufgrund der eklatanten Mängel als verkehrsunsicher eingestuft und die Beamten stellten die Fahrzeugpapiere sowie die Kennzeichen sicher. Sie leiteten zudem ein Bußgeldverfahren gegen den 48-jährigen Fahrzeugführer ein.

Einem 21-Jährigen erging es ähnlich, als auch er am Dienstagmorgen von den Verkehrsexperten mit seinem VW Sharan in Langenfeld kontrolliert wurde. Die Beamten fanden bei dem in Polen zugelassenen Fahrzeug – wie bereits bei dem Kleinlaster – schon bei einer bloßen Inaugenscheinnahme zahlreiche Mängel.

Sie führten auch dieses Fahrzeug einer ortsansässigen Prüfinstitution vor und der beauftragte Sachverständige stellte insgesamt 20 Mängel fest.

Zwölf Mängel wurden hierbei als erheblich, zwei als gefährlich eingestuft. Zwei weitere Mängel führten dazu, dass das Fahrzeug als nicht mehr verkehrssicher angesehen und dem 21-jährigen Fahrzeugführer die Weiterfahrt untersagt wurde.

Die Beamten stellten die Fahrzeugpapiere sowie die Kennzeichen des Fahrzeuges sicher und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Der 21-Jährige musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro entrichten.

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