BPOL NRW: Gegen Auflagen verstoßen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle gegen 53-Jährigen

Essen – Gelsenkirchen (ots) –

Am Dienstagnachmittag (03. Mai) überprüften Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen einen 53-Jährigen. Dieser wurde gleich zweimal per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht.

Gegen 16 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den Gelsenkirchener am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs. Der polnische Staatsbürger machte zunächst mündliche Angaben zu seiner Identität. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der Mann zweimal zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den 53-Jährigen bereits im Oktober 2020 wegen Entziehung elektrischer Energie zu einer Geldstrafe von 950 Euro verurteilt. Da er die geforderte Summe bisher nicht beglich, wurde er per Haftbefehl gesucht. Zudem ordnete das Amtsgericht Sicherungshaft an, da er 53-Jährige Bewährungsauflagen nicht erfüllte. Das Gericht hatte den Mann im Januar 2021 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Pole soll gegen die Arbeitsauflage verstoßen haben und bei einem Anhörungstermin nicht erschienen sein.

Die Beamten nahmen den Verurteilten mit zur Bundespolizeiwache und stellten seine Identität zweifelsfrei anhand eines Fingerabdruckscans fest. Da der Gelsenkirchener augenscheinlich alkoholisiert war, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab, dass der Gesuchte mit 1,3 Promille alkoholisiert war.

Ein Polizeiarzt untersuchte den Mann. Bundespolizisten brachten ihn in das Gewahrsam der Polizei Essen, um ihn anschließend dem zuständigen Haftrichter vorführen zu können.

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