BPOL NRW: Gebrochene Nase und Platzwunden – Bundespolizei ermittelt nach eskalierten Streit in der RE 1

Essen – Haltern am See (ots) –

Samstagmorgen (07. Mai) sollen drei Männer im Essener Hauptbahnhof einen 27-Jährigen nach einem Streit über zu laute Musik angegriffen haben. Zwei der Angreifer musste anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Bundespolizei nahm die Ermittlungen auf.

Gegen 4 Uhr bemerkten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen eine Auseinandersetzung. Wenige Meter vor der Wache trennten sie vier Männer, die zuvor mit Tritten und Schlägen aufeinander eingewirkt hatten. Die Einsatzkräfte brachten alle Personen zur Wache. Und nahmen die Aussagen von zahlreichen Zeugen auf.

Hierdurch konnte ermittelt werden, dass drei Männer (30, 33, 35) zuvor in der RE 1 zu laut Musik gehört haben sollen. Der Zugbegleiter der RE 1, sowie mehrere Reisende, sollen sich bei den Männern darüber beschwert und sie aufgefordert haben, die Musik leiser zu stellen. Daraufhin sollen diese die Musik aber lauter gestellt haben. Beim Ausstieg im Essener Hauptbahnhof sollen die drei Männer aus Essen den 27-Jährigen, der sich auch in der RE 1 über die Musiklautstärke beschwert haben soll, provoziert haben. Darauf entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den niederländischen, deutschen und indischen Staatsangehörigen und dem 27-jährigen Deutschen.

Eine Auswertung der Videoaufzeichnungen aus dem Essener Hauptbahnhof, stützte weitestgehend die Aussagen der Zeugen.

Durch den Kampf erlitt der 33-jährige Niederländer eine Nasenbeinfraktur und der 33-jährige Inder eine blutende Platzwunde am Kopf. Weswegen die Einsatzkräfte einen Rettungswagen alarmierten, der die Männer in ein Krankenhaus brachte. Zuvor wollten diese sich nicht weiter äußern.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem augenscheinlich unverletzten 27-jährigen aus Haltern am See ergab, dass dieser mit circa einem Promille alkoholisiert war.

Die Bundespolizei forderte die Videoaufzeichnungen aus dem besagten Zug an und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

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