BPOL NRW: Kindeswohlgefährdung – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Dortmund (ots) –

Am gestrigen Dienstagabend (10. Mai) kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen eine Frau. Das Amtsgericht Braunschweig hatte gegen die 40-Jährige Untersuchungshaft angeordnet.

Gegen 18 Uhr wurde die 40-Jährige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad vorstellig und legte ihren serbischen Reisepass vor. Eine Überprüfung ergab, dass die Frau per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Braunschweig hatte Untersuchungshaft wegen Entziehung Minderjähriger angeordnet, da die Frau im Juli 2021 trotz entzogenem Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ihrem Sohn die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben soll.

Die Gesuchte wurde festgenommen und anschließend in das Gewahrsam der Polizei Dortmund gebracht. Eine Vorführung bei dem zuständigen Richter erfolgt am heutigen Tage.

In ihrer Begleitung war der achtjährige Sohn, welcher von der Polizei Goslar als vermisst gemeldet wurde. Die Bundespolizisten nahmen den Minderjährigen in Gewahrsam und übergaben ihn an das Jugendamt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Deutschen war zuvor dem Landkreis Goslar übertragen worden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 – 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*