BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Bahnhof Gronau

Kleve – Gronau (ots) –

Am 07.06.2022 überprüfte die Bundespolizei um 12:45 Uhr einen 36-jährigen Letten am Bahnhof in Gronau nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen wurde bekannt, dass gegen die Person drei Haftbefehle vorliegen. Zum Ersten suchte ihn die Staatsanwaltschaft Wuppertal, da er durch das Amtsgericht Remscheid zu drei Monaten Freiheitsstrafe wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde. Zum Zweiten suchte ihn die Staatsanwaltschaft Münster, da das Amtsgericht Gronau wegen Diebstahl einen Strafbefehl erlassen hatte. Hiernach hat der Mann eine Geldstrafe von 750 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen zu verbüßen. Auch mit dem dritten Haftbefehl suchte die Staatsanwaltschaft Münster den 36 – Jährigen, beruhend auf einem Strafbefehl des Amtsgerichtes Gronau. In diesem Fall hat er wegen gemeinschaftlichem Diebstahl eine Geldstrafe von 1800 Euro zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen zu verbüßen. Der Lette konnte die Geldstrafen nicht zahlen und wurde zur Verbüßung der Freiheitsstrafen in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

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