BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen Handel mit Betäubungsmittel

Kleve – Kempen – Viersen (ots) –

Am 11.06.2022 verhaftete die Bundespolizei im Rahmen der Grenzüberwachung auf der Bundesautobahn A 61 an der Anschlussstelle Süchteln einen 43-jährigen Deutschen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Datenbänken wurde bekannt, dass er 2016 durch das Amtsgericht Duisburg wegen vorsätzlicher Beihilfe und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt wurde. Es besteht noch eine Restfreiheitsstrafe von 365 Tagen, weshalb die Staatsanwaltschaft Duisburg ihn zur Festnahme ausgeschrieben hat. Der Verurteilte wurde in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Des Weiteren wurden in seinem Fahrzeug 5 Gramm Marihuana aufgefunden, weswegen die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einleitete.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christa Kamaric

Telefon: 02821 7451 0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*