BPOL NRW: Brückenspringer in Lüdinghausen – Bundespolizei fahndet nach Jugendlichen und warnt vor den Gefahren

Lüdinghausen/Dülmen (ots) –

Bereits am Freitagnachmittag (17. Juni) kam es in Lüdinghausen zu einer gefährlichen Situation am Dortmund-Ems-Kanal.

Der Triebfahrzeugführer der RB 51 auf der Fahrtstrecke von Dülmen nach Dortmund musste auf Höhe der Kanalbrücke in Lüdinghausen eine Schnellbremsung einleiten. Er erkannte auf der Anfahrt zur Kanalbrücke im Bereich der Alten Fahrt/Am Kanal einen Jugendlichen im Gleisbereich. Aufgrund der Badekleidung ist anzunehmen, dass der Jugendliche von der Brücke aus in den Kanal springen wollte. Das reaktionsschnelle Einleiten der Bremsung durch den Triebfahrzeugführer verhinderte eine Kollision. Daraufhin verließ der Jugendliche fluchtartig den Bereich. Fahrgäste im Zug wurde durch die Schnellbremsung nicht verletzt. Der Zug konnte im Anschluss seine Fahrt fortsetzen.

Die Bundespolizei leitete hier ein Strafverfahren aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein und fragt in diesem Zusammenhang: Wer hat im Bereich der Alten Fahrt/Am Kanal gegen 15:20 Uhr Personen an der Bahnstrecke/Brückenbauwerk gesehen, die mit der Tat im Zusammenhang stehen könnten? Hinweise nimmt die Bundespolizei unter 0800 – 6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Weiterhin warnt die Bundespolizei vor den Gefahren: Züge können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg und nähern sich fast lautlos. Ein elektrisch betriebener Zug – selbst mit über 200 Stundenkilometern – ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt! Des Weiteren stellt der Sprung von einem Brückenbauwerk in den Kanal ein unkalkulierbares Risiko dar. Die Gefahr droht unter Wasser, denn da der Kanal nicht zum Schwimmen und schon gar nicht für Sprünge freigegeben ist, wird unter Wasser auch nicht aufgeräumt: Das heißt. Gegenstände könnten auf dem Grund liegen oder auch unter der Wasseroberfläche treiben.

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