POL-ME: Die Sommerferien stehen an: Jetzt den Schulweg üben – Kreis Mettmann – 2206120 (FOTO)

Mettmann (ots) –

Der Ranzen ist schon gekauft und gepackt, die Vorbereitungen für das Befüllen der Schultüte laufen auf Hochtouren – und auch wenn aktuell viele Menschen mit ihren Gedanken möglicherweise schon im wohl verdienten Urlaub sind: Für mehr als 4.000 Kinder im Kreis Mettmann beginnt nach den Sommerferien der vielfach zitierte „Ernst des Lebens“ – Mitte August werden sie erstmals die Schule besuchen. Premiere feiern die i-Dötzchen dabei aber nicht nur als Schülerinnen und Schüler, sondern auch als regelmäßige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Die Polizei rät daher allen Eltern:

Die Wochen vor dem Schulstart sollten noch einmal alle Eltern nutzen, um intensiv mit ihren Kindern den sicheren Weg zur Schule zu üben. Ziel muss es sein, dass die Kleinen den Schulweg irgendwann sicher alleine bewältigen können und somit selbstständige Verkehrsteilnehmer werden.

Wichtig ist hierbei:

Der kürzeste Schulweg ist nicht unbedingt der sicherste. Erstellen Sie mit Ihrem Kind zusammen einen kindgerechten Schulweg. Das Kind sollte stärker befahrene Straßen nur äußerst selten und bevorzugt an Querungshilfen wie Ampeln, Zebrastreifen oder Mittelinseln überqueren.

Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Der erste Tipp lautet: Erklären Sie Ihren Kindern, dass diese möglichst nur auf dem Bürgersteig gehen sollen. Diesen teilen Sie auf in die so genannte Kinder- sowie die so genannte Straßenseite. Die Kinder können sich leicht merken, dass sie nur auf den Kinderseiten, also nahe der Häuser, gehen sollen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Trainings sollte sein, den Kindern die Wichtigkeit des „Stoppsteins“ beizubringen: Ihr Kind sollte immer wissen, wo es stehen bleiben muss, bevor es die Fahrbahn überquert. Das konsequente Stehenbleiben vor der Bordsteinkante ist von erheblicher Bedeutung. Die Kinder können sich den Spruch: „Ein Stoppstein heißt stehen und nicht gehen“ erfahrungsgemäß gut merken. Erst wenn sich das Kind dann vergewissert hat, dass die Straße frei ist, darf es rübergehen. Dabei sollte nicht getrödelt, aber auch nicht gerannt werden. Das Motto lautet: „Nicht rennen und nicht pennen!“.

Anders sieht die Sache aus, wenn die Sicht auf die Straße behindert ist, zum Beispiel durch parkende Autos: Dann müssen die Kinder zusätzlich zum Stoppstein auch an der Sichtlinie stehen bleiben und sich noch einmal vergewissern, dass kein Auto oder ein anderer Verkehrsteilnehmer kommt.

Einmal Üben reicht nicht

Bitte üben Sie den Schulweg mehrmals und wiederholt. Loben Sie Ihre Kinder, wenn sie ihre Sache gut gemacht haben. Angst ist kein guter Ratgeber, und unter Stress lernt das Kind nichts.

Hinweis an alle Eltern sowie Medienvertreter:

Weiteres Info-Material für Erziehungsberechtigte finden Sie als PDF im Anhang dieser Pressemeldung sowie auf der Internetseite: https://www.verkehrswacht-medien-service.de/.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann – Polizeipressestelle – Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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