BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am ersten Ferienwochenende vier Reisende – Fahndungserfolg am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots) –

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am ersten Ferienwochenende (24.-26.06.2022).

Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagmorgen einen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Burgas/Bulgarien zu reisen. Hierbei wurde festgestellt, dass der 41-Jährige im April dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Diebstahls in zwei Fällen sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln per Haftbefehl gesucht wurde. Bereits im Dezember 2020 wurde der in Leverkusen lebende Mann rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Da er jedoch flüchtig war, wurde er per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Verurteilte an die zuständigen Justizbehörden übergeben.

Am Freitagabend dann wurde ein 24-jähriger tadschikischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster im November des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juni 2021 Verurteilten erlassen hatte. Der in Neustrelitz lebende Mann konnte seine Reise jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 650 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 43 Tagen abwenden konnte.

Am darauffolgenden Samstagmittag wurde, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei, ein 35-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld im März dieses Jahres ebenfalls einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Dezember 2019 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte von dem Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 25 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der Reisende seinen Flug nach Antalya an.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagabend einen georgischen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Tiflis/Georgien befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 39-Jährige von der Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht wurde. Im Februar 2021 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den in Georgien lebenden Mann erlassen. Der bereits im November 2017 Verurteilte konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Gesamthöhe von 600 Euro vor Ort jedoch nicht begleichen, so dass dieser durch die Bundespolizei an die zuständige Justizbehörde überstellt wurde.

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