POL-ME: Viel zu schwer und ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs – Hilden – 2207039 (FOTO)

Mettmann (ots) –

Am Mittwochnachmittag des 06.07.2022, gegen 14.00 Uhr, führten zwei Beamte der Fahrradstaffel vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann gezielte Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung in Hilden durch. Dabei bemerkte die Fahrradstreife auf der Hochdahler Straße einen weißen Kleintransporter Daimler-Benz Sprinter, der mit einem offenen Kipp-Anhänger stadteinwärts fuhr.

Auf den ersten Blick konnten die Beamten feststellen, dass der Anhänger offenbar mit Baustellensand beladen war. Die bei der Fahrt erforderliche Abdeckung fehlte. Auf den zweiten Blick stellten die Beamten fest, dass der Anhänger augenscheinlich sehr schwer war, da das Heck des Sprinters doch sehr tief hing. Deshalb wurde das Gespann angehalten und kontrolliert.

Eine erste grobe Schätzung der erfahrenen Verkehrspolizisten ergab, dass der Anhänger mit ca. 3.000 kg Baustellensand beladen war. Ein Blick in die mitzuführenden Fahrzeugdokumente zeigte, dass der Anhänger dadurch geschätzt mehrere hundert Kilogramm überladen sein musste. Zudem wurde festgestellt, dass bei diesem Gewicht auch die erlaubte Anhängelast des Sprinters ebenfalls überschritten wäre. Deshalb sollte eine beweiskräftige Fahrzeugwägung folgen.

Doch bei der Überprüfung des 26-jährigen Fahrzeugführers und dessen kosovarischen Führerscheins wurde festgestellt, dass der Mann keine Fahrerlaubnis zum Führen von Anhängern über 750 kg besaß. Er besaß mit der Fahrerlaubnis der Klasse C zwar die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, aber nicht in der Kombination mit einem Anhänger über 750 kg.

So kam es, dass ein Arbeitskollege des 26-Jährigen mit gültiger Fahrerlaubnis das Gespann zu einer nahegelegenen Fahrzeugwaage fuhr. Hier bestätigte sich dann, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers tatsächlich um 460 Kilogramm überschritten war. Im wahrsten Sinne des Wortes schwerer (da hier ein empfindlicheres Bußgeld droht) wog aber die Überschreitung der Anhängelast des ziehenden Sprinters, denn diese war um 1.960 Kilogramm und damit erheblich überschritten.

Die Weiterfahrt des Gespanns war somit endgültig beendet. Für den 26-jährigen Fahrzeugführer bedeutet dies aber auch, dass ihn nun eine Strafanzeige nach der Fahrerlaubnisordnung (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis) erwartet, welche zusätzlich natürlich auch die Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (Überschreiten der Anhängelast, Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts) und der Straßenverkehrsordnung (Ladungssicherung) auflisten wird.

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