BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet zum Wochenbeginn drei Reisende am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots) –

Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen verschiedener Flüge zum gestrigen Wochenbeginn (18.07.2022).

Zu Beginn stellten die Beamten am frühen Montagmorgen eine Deutsche fest, die sich auf der Ausreise eines Fluges nach Palma de Mallorca/Spanien befand. Hierbei wurde im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle festgestellt, dass nach der 58-Jährigen per Haftbefehl gefahndet wurde. Dieser wurde bereits im Oktober 2018 von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Betruges gegen die im Juli 2018 Verurteilte erlassen. Doch die in Krefeld lebende Frau konnte ihre Reise nach Mallorca fortführen, da sie die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 50 Tagen abwenden konnte.

Ein paar Stunden später dann wurde ein 41-jähriger Iraker kontrolliert, der beabsichtigte, nach Bukarest/Rumänien zu fliegen. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anfang dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im Dezember 2020 Verurteilten ausgestellt hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro konnte von dem in Düsseldorf lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 150 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.

Zuletzt wurde am Montagabend ein 45-jähriger Deutscher zur Ausreise eines Fluges nach Kayseri/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Mai 2021 Verurteilten verfügt hatte. Doch auch der in Gelsenkirchen lebende Mann konnte seinen Flug antreten, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 60 Tagen abwenden konnte.

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