BPOL NRW: Bundespolizei – Reisehinweise für Ihren Flug in den Urlaub

Düsseldorf (ots) –

Die Reiselust ist nach wie vor groß, viele Menschen fliegen in der derzeitigen Sommerzeit in den Urlaub. Für alle Beteiligten am Flughafen Düsseldorf stellen beispielsweise Check-in Schalter oder die Luftsicherheits- und Grenzkontrollstellen eine Herausforderung dar. Insbesondere zu den Peak-Zeiten herrscht an diesen Prozessstellen momentan hoher Andrang. Dadurch kommt es zwischenzeitlich zu längeren Wartezeiten. Die Bundespolizei hat daher folgende Hinweise für Sie, damit Sie mit Urlaubsfreude in Ihre Reise starten.

Informieren Sie sich vorab über die aktuelle Situation am Flughafen Düsseldorf, wie z.B. Eintreffempfehlungen und Öffnungszeiten der Check-in Schalter. Nutzen Sie hierzu auch die Webseiten des Flughafenbetreibers und der Airlines. In der Regel öffnen die Fluggesellschaften den Check-in nicht früher als drei Stunden vor Abflug.

Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Rückkehr nach Deutschland erforderlichen Dokumente (z.B. Impfnachweis) noch gültig sind.

Bitte begeben Sie sich direkt nach dem Check-in zur Luftsicherheitskontrolle. Seien Sie mindestens 120 Minuten vor der Abflugzeit an der Luftsicherheitskontrollstelle. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen vor! Nehmen Sie möglichst nur ein Handgepäck mit in das Flugzeug.

Für die Luftsicherheitskontrolle gilt:

Flüssigkeiten

Weniger ist mehr! Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (LAG), die Sie an Bord nicht dringend benötigen, gehören ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Im Handgepäck dürfen Babynahrung sowie flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.

Verbotene Gegenstände

Was niemals ins Handgepäck gehört: Feuerwaffen jeder Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Schraubendreher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.

Was gehört in die Gepäckwanne, was kann in der Tasche bleiben? Der wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern ist separat in die Wanne zu legen. Auch alle elektronischen Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Laptops und Tablets müssen gesondert in eine Gepäckwanne gelegt werden. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Zusammengefasst:

Bringen Sie bitte maximal ein Handgepäckstück mit zur Kontrolle. Geben Sie weiteres Gepäck auf. Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigen. Nutzen Sie die Zeit bis zur Sicherheitskontrolle und ziehen Sie bitte Ihre Jacke aus, setzen ihre Kopfbedeckung ab, belassen kleinere Gegenstände, wie Bargeld oder Schlüssel, in der Jackentasche oder in Ihrem Handgepäck, jedoch nicht in der Hosentasche. Diese müssen vollständig leer sein. Separieren Sie Flüssigkeiten und elektronische Geräte und halten Sie diese bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/mit-dem-flugzeug_node.html

Für die Grenzkontrolle gilt:

Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise, ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass

– Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlichen Unterlagen griffbereit haben, – keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden.

Sofern Sie Staatsangehöriger der Europäischen Union und älter als 12 Jahre sind, nutzen Sie am Flughafen Düsseldorf das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.easypass.de.

Bei Reisen nach Deutschland informieren Sie sich bitte unbedingt über die aktuellen coronabedingten Einreisevorgaben. Informationen erhalten Sie unter www.bmi.bund.de im Themenbereich „FAQ zum Coronavirus und Covid-19-Chatbot“.

Weitere Information zur Sicherheit auf Reisen finden Sie auf www.bundespolizei.de.

Kommen Sie gut in den Urlaub und beherzigen Sie die vorgenannten Hinweise. Die Dankbarkeit der Bundespolizei und der hinter Ihnen stehenden Passagiere ist Ihnen sicher!

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 – 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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