WAZ: NRW-Finanzminister schließt Modellwechsel bei Grundsteuer aus

Düsseldorf/Essen (ots) –

Trotz des aktuellen Ärgers um die Grundsteuer-Erklärung für Millionen Immobilienbesitzer hat Nordrhein-Westfalens neuer Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) einen Modellwechsel ausgeschlossen.

„Die Modellfrage ist beantwortet. Wir sind längst in der Umsetzungsphase und müssen sicherstellen, dass die Kommunen alle Daten bekommen, mit denen sie ab 2025 Grundsteuerbescheide zustellen können“, sagte Optendrenk der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Dienstagsausgabe).

Es sei ein großes Missverständnis, dass der Aufwand zur Datenerhebung vom Modell zur Grundsteuerberechnung abhängig wäre. „Bayern oder Hessen haben die ähnlichen Formulare wie wir“, so Optendrenk weiter.

Anders als andere unionsgeführte Länder wie Bayern oder Hessen hatte sich NRW auf das maßgeblich im Bund entwickelte „Scholz-Modell“ zur künftigen Grundsteuer-Berechnung eingelassen. Dieses soll den tatsächlichen Immobilienwert stärker berücksichtigen als alternative Berechnungsmethoden, die stärker die reine Grundstücks- und Wohnfläche heranziehen.

Die bislang in NRW mitregierende FDP hatte ein „maximal bürokratisches Modell“ kritisiert, das zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerberater und Rechtsanwälte werde.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht die Neuberechnung der Grundsteuer bis 2025 notwendig. Die alten Einheitswerte für Grundstücke dürften nicht weiter herangezogen werden, weil die Wertverschiebung im Laufe der Jahrzehnte für eine faire Besteuerung zu groß geworden sei.

Optendrenk kündigte Maßnahmen an, um verdeckte Steuererhöhungen für Immobilienbesitzer zu verhindern. „Das Ministerium der Finanzen wird öffentlich über den Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich gelassen werden“, sagte der Minister.

Bund und Länder hatten zugesagt, dass sich die Grundsteuer trotz der neuen Berechnungsmethode für die Haus- und Grundstücksbesitzer nicht erhöhen soll. Das Land kann den Kommunen jedoch nicht die Hebesätze vorschreiben.

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