BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Wochenende vier Reisende – Fahndungserfolg am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots) –

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (23.-25.09.2022).

Bei der ersten Person am Freitagmorgen handelte es sich um einen türkischen Staatsangehörigen, welcher aus Antalya/Türkei einreiste. Hierbei stellten die Bundespolizeibeamten während der Kontrolle fest, dass der 54-Jährige im Oktober des vergangenen Jahres von den niederländischen Behörden wegen eines mutmaßlichen Wirtschaftskriminalitätsdeliktes per Europäischem Haftbefehl gesucht wurde. Dem in den Niederlanden lebenden Mann wurde der Haftbefehl durch die Bundespolizei eröffnet und zur Durchführung des Auslieferungsverfahrens an die Justizbehörden übergeben.

Am darauffolgenden Samstagmorgen dann wurde ein 32-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Ankara/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum nur wenige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im März dieses Jahres Verurteilten erlassen hatte. Der in Herne lebende Mann konnte seine Reise jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 25 Tagen abwenden konnte.

Am Samstagabend wurde, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ankara/Türkei, ein 42-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem wurde durch die Bundespolizisten festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Hagen im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen zweifachen Betruges gegen den im Januar dieses Jahres Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro konnte von dem Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 100 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der in der Schweiz lebende Reisende seinen Flug nach Ankara an.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagvormittag einen rumänischen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Chisinau/Moldawien befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 36-Jährige von der Staatsanwaltschaft Oldenburg gesucht wurde. Im Juni dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen vorsätzlicher Geldwäsche gegen den bereits im April 2018 Verurteilten erlassen. Der in Cloppenburg lebende Mann konnte seine Reise allerdings fortsetzen, nachdem er einen Anteil des vollstreckbaren und fälligen Betrages in Höhe von 1.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen konnte.

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