BPOL NRW: Mann belästigt 27-Jährige im IC und präsentiert Bundespolizisten mehrfach sein Glied

Dortmund – Bielefeld – Trier (ots) –

Am Sonntagabend (25. September) soll ein 35-Jähriger eine Reisende im einem Zug sexuell belästigt haben. Auf der Wache im Dortmunder Hauptbahnhof zeigte er den Bundespolizisten ebenfalls seinen erigierten Penis.

Gegen 18:15 Uhr informierte ein Zugbegleiter die Bundespolizei über eine sexuelle Belästigung in einem Intercity. Zudem bat er um Unterstützung am Bahnsteig zu Gleis 11, da es aufgrund der vorherigen Belästigung zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei. Die Beamten stellten vier Beteiligte fest, darunter den Zugbegleiter und einen Zeugen.

Die 27-jährige Geschädigte gab an, dass sie während der Fahrt des IC 2043 in einem Zweiersitz Platz genommen hatte. Der ihr Unbekannte habe nicht weit von ihr entfernt gesessen, sei zwischendurch immer wieder aufgestanden und habe sich im Zug hin und her bewegt. Der Bahnmitarbeiter habe den 35-Jährigen immer wieder auf die bestehende Maskenpflicht hinweisen müssen. Dieser Aufforderung sei er jedoch nicht nachgekommen. Teilweise habe er die Maske unterhalb der Nase oder gar nicht getragen.

Beim Halt in Dortmund habe der indische Staatsbürger plötzlich neben der Bielefelderin gestanden und an seinem Glied gerieben. Dabei habe er die Frau angesehen und an ihre linke Schulter gegriffen, um diese zu streicheln. Die Deutsche habe den Mann daraufhin von sich weggestoßen und ein 28-jähriger Reisender aus Trier sei ihr zur Hilfe geeilt. Gemeinsam haben sie dann den 41-jährigen Zugbegleiter aufgesucht und die Bundespolizei verständigt.

Der 35-Jährige äußerte gegenüber den Bundespolizisten, dass er in Wien wohnen würde und derzeit zu Besuch bei einem Familienmitglied in Deutschland sei. Die Beamten nahmen den Mann mit zur Bundespolizeiwache, um seine Identität festzustellen. Dort zeigte er den Polizisten erneut mehrfach sein erigiertes Geschlechtsteil.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung, sowie wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein.

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