POL-ME: 87-Jährige durch Schockanruf um fünfstelligen Bargeldbetrag betrogen – Langenfeld – 2210001 (FOTO)

Mettmann (ots) –

Am Freitagmittag wurde eine 87-jährige Langenfelderin Opfer eines sogenannten Schockanrufes. Die Betrüger erlangten einen fünfstelligen Bargeldbetrag. Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um erneut eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der zum Teil professionell agierenden Betrüger eindringlich zu warnen.

Das war geschehen:

Gegen 14:15 Uhr erhielt eine 87-jährige Langenfelderin einen schockierenden Anruf: Ein vermeintlicher Polizist schilderte der Seniorin, dass ihr Enkel einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Um einer sofortigen Inhaftierung zu umgehen, forderte der Anrufer die Zahlung einer Kaution. Die geschockte Langenfelderin sicherte die Übernahme der geforderten Summe zu und gab an, den Bargeldbetrag aus ihrem Schließfach abholen zu können.

Die 87-Jährige begab sich zu ihrer Hausbank und holte einen fünfstelligen Bargeldbetrag ab. Während der gesamten Zeit blieb der vermeintliche Polizist am Telefon und untersagte der Seniorin, Rücksprache mit Angehörigen zu halten. Zurück an ihrer Wohnanschrift übergab die Langenfelderin den Briefumschlag mit dem Bargeld schließlich an eine ihr unbekannte Frau, welche sich anschließend in unbekannte Richtung entfernte.

Erst später hielt die Seniorin Rücksprache mit ihren Familienangehörigen und der Betrug fiel auf. Folgerichtig informierte sie die Polizei, welche die Geldbotin trotzt einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung im Umfeld nicht mehr antreffen konnte.

Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall erneut zum Anlass nehmen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der Betrüger zu warnen. Die Polizei rät:

Seien Sie stets skeptisch, wenn Sie Anrufe oder Nachrichten von unbekannten Nummern erhalten, sich jemand als ein enges Familienmitglied ausgibt und im weiteren Verlauf Geldsummen oder Schmuck gefordert werden.

Trennen Sie immer selbstständig das Gespräch und rufen Sie Ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Nummern persönlich an, um die Informationen zu überprüfen. Machen Sie niemals Angaben zu Ihren persönlichen Daten oder Vermögenswerten gegenüber Fremden.

Die Polizei oder Gerichte fordern niemals Schmuck oder hohe Kautionssummen am Telefon. Legen Sie im Zweifelsfall einfach auf und informieren Sie die Polizei unter der 110.

Achten Sie auch vermehrt auf unbekannte Personen an der Haustüre: Mitarbeiter von Unternehmen kündigen sich in der Regel an und können sich ausweisen. Bitte sprechen Sie mit Ihren älteren Angehörigen, Nachbarn und Bekannten immer wieder über diese und andere Betrugsmaschen.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann – Polizeipressestelle – Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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