POL-ME: „Ein Kraftfahrzeug ist kein Tresor !“ – Velbert / Kreis Mettmann – 2210066 (FOTO)

Mettmann (ots) –

Ein Kraftfahrzeug ist kein Tresor – diese Erfahrung musste am Dienstagnachmittag des 11.10.2022 auch eine 56-jährige Velberterin machen, nachdem sie ihren roten PKW Citroen C1 mit Mettmanner Kennzeichen (ME-), gegen 15.45 Uhr im Bereich Hefel in Velbert, auf einem Parkplatz in Höhe der Hausnummer 28 verschlossen abgestellt hatte, um im angrenzenden Wald Pilze zu sammeln. Als sie etwa eine Stunde später zu ihrem PKW zurückkehrte, war daran die Beifahrertür gewaltsam geöffnet worden. Der oder die Täter hatten es offenbar auf eine braune Handtasche der Marke Louis Vuitton abgesehen, die in der Zeit des Waldspaziergangs im Fahrzeug zurückgeblieben war.

Der oder die Straftäter erbeuteten zusammen mit der Handtasche persönliche Papiere, sowie diverse Ausweis- und Personaldokumente der Geschädigten, darunter zwei Fahrzeugscheine, ein Führerschein, ein Versicherungsausweis sowie mehrere Geld- und Kreditkarten. Außerdem befanden sich nach Angaben der Velberterin auch noch ein Schlüssel und insgesamt mehr als 1.500,- Euro Bargeld in der gestohlenen Handtasche.

Bisher liegen der Velberter Polizei noch keine konkreten Hinweise zu Identität, Herkunft und Verbleib des oder der Täter vor. Maßnahmen zur Spurensicherung am Fahrzeug sowie weitere polizeiliche Ermittlungen wurden veranlasst, ein Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise zur Klärung der Straftat nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei noch einmal ausdrücklich und kreisweit daraufhin, dass Kraftfahrzeuge keine Tresore sind. Sie selbst können viel dazu beitragen, nicht Opfer eines Kraftfahrzeugaufbruchs zu werden und Dieben das Handwerk zu legen.

Darum lautet der Appell an alle Fahrzeugbesitzer:

– Lassen Sie – selbst bei nur kurzfristigem Verlassen des Fahrzeugs – grundsätzlich keine Wertgegenstände, weder sichtbar noch versteckt, im Innenraum zurück !

– Nehmen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs immer Ihr Navigationsgerät und seine Halterung mit. Denken Sie daran: für mobile Navigationsgeräte besteht beim Diebstahl aus Kraftfahrzeugen im Regelfall kein Versicherungsschutz (grobe Fahrlässigkeit) !

– Räumen Sie Ihr Auto leer, bevor es jemand anderes tut.

– Selbst vermeintlich wertlose Gegenstände, wie ein alter Rucksack oder eine Plastiktüte, können Diebe dazu animieren einmal genauer „nachzusehen“.

– Haben Langfinger ein Fahrzeug aufgebrochen und leer geräumt, sehen sich seine Besitzer oft vielen unangenehmen Konsequenzen gegenüber. Der Schaden am Auto muss repariert und bei Polizei und Versicherung gemeldet werden. Die gestohlenen Gegenstände sind meist unwiederbringlich verloren und müssen neu beschafft werden. Der ideelle Wert persönlicher Gegenstände bleibt dabei oft unersetzlich. Gestohlene Ausweise könnten missbraucht werden und zu weiteren Unannehmlichkeiten führen. Ihre Neubeschaffung kostet oft viel Zeit und Geld.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann – Polizeipressestelle – Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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