Mettmann (ots) –
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort („Flucht“) liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
— Hilden —
In der Zeit zwischen 18 Uhr am Montag (10. Oktober 2022) und 15 Uhr am Mittwoch (12. Oktober 2022) hat ein bislang noch unbekannter Autofahrer einen grauen Mercedes E220 beschädigt, welcher am rechten Fahrbahnrand der Loewestraße auf Höhe der Hausnummer 4 abgestellt war. Obwohl an dem Mercedes nicht unerhebliche Beschädigungen an der Seite und dem Heck entstanden waren, entfernte sich der Unfallverursacher von der Unfallstelle, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Insgesamt beläuft sich der Sachschaden auf eine Summe von rund 2.000 Euro. Die Polizei sicherte am Unfallort erste Spuren und hat ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsunfallflucht eingeleitet.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
— Hinweise und Tipps der Polizei —
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
– Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
– Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
– Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
– Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
– Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter – nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
– Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann – Polizeipressestelle – Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028
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