BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet zwei Reisende und zieht 2.600 Euro Geldstrafen ein

Düsseldorf (ots) –

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Split/Kroatien stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Donnerstagnachmittag (13.10.2022) eine zur Fahndung ausgeschriebene Kroatin fest. Die 47-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht. Diese hatte einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen die Verurteilte erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen konnte die in Bochum lebende Frau jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat sie ihren Flug nach Kroatien an.

Etwa eine Stunde später nahmen die Bundespolizeibeamten einen Mann fest, nach dem ebenfalls gefahndet wurde. Gegen den 35-jährigen Polen, welcher im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Palma de Mallorca/Spanien festgestellt wurde, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vor. Im Juni dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den im Juli 2021 Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro konnte der in Polen lebende Mann jedoch ebenfalls vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden. Anschließend trat auch dieser Mann seinen Flug an.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 – 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*