Gelsenkirchen – Recklinghausen – Bochum (ots) –
Gestern Vormittag (16. Oktober) hielten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof zwei Reisende an. Beide trugen Messer mit sich. Ein 23-Jähriger hatte weitere verbotene Gegenstände bei sich. Gegen 11:30 Uhr überwachten Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dort fiel ihnen ein polizeibekannter 23-Jähriger auf. Die Beamten hielten den Recklinghäuser an und kontrollierten ihn. Die Nachfrage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, verneinte er zunächst. An der Gürtelschnalle des Mannes erkannten die Einsatzkräfte ein Messer. Dieses stellten sie sicher und fanden dabei weitere verbotene Gegenstände. Der türkische Staatsangehörige führte mehrere verschreibungspflichtige Medikamente mit sich.
Wenig später, gegen 12:30 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten, auch im Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine 41-Jährige deutsche Staatsangehörige. Die Bochumerin überreichte den Polizisten auf Nachfrage ein Teppichmesser. Sie führe dieses zur Selbstverteidigung mit sich.
Die Einsatzkräfte stellten die verbotenen Gegenstände sicher und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, bzw. wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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