BPOL NRW: Verkannte Lebensgefahr: Bundespolizei stellt Mann nach Abkürzung über die Gleise (FOTO)

Bonn (ots) –

Samstag (15. Oktober) stellten und kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen alkoholisierten 25-jährigen Mann, nachdem er am Hauptbahnhof Bonn unbefugt eine Abkürzung über die Gleise genutzt hatte. Sich der Lebensgefahr nicht bewusst, reagierte der Algerier aggressiv und uneinsichtig. Ermittlungen ergaben, dass sich der Mann nicht nur unerlaubt im Gleisbereich, sondern auch im Bundesgebiet aufhielt.

Samstagabend gegen 21:30 Uhr bemerkte ein Triebfahrzeugführer am Hauptbahnhof Bonn eine Person im lebensgefährlichen Gleisbereich und gab ein akustisches Warnsignal ab. Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten daraufhin einen 25-jährigen Mann, welcher auf die Gleise gesprungen war, um einen Bahnsteigwechsel abzukürzen. Auf der Dienststelle führten die Beamtinnen und Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von ca. 0,9 Promille anzeigte. Aufgrund des aggressiven Verhaltens des Mannes durchsuchten die Einsatzkräfte ihn und fanden ein Tierabwehrspray auf, was sie sicherstellten. Nach Abgleich der Identität ermittelten die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, dass sich der Mann scheinbar unerlaubt im Bundesgebiet aufhält und fertigten neben der Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ebenfalls eine Strafanzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet Deutschland.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Gefahren des Gleisbereichs hin: – Das Betreten der Gleise ist grundsätzlich verboten und nur an zugelassenen Stellen erlaubt! – Jeder Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich! – Züge nähern sich nahezu lautlos und haben einen langen Bremsweg! – Züge können nicht ausweichen! – Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen oder Dunkelheit können Personen mitunter zu spät entdeckt und Schnellbremsungen nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden! – Keine Abkürzung ist es wert, sein Leben aufs Spiel zu setzen!

Weitere Informationen dazu auch im Internet unter: www.bundespolizei.de.

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