BPOL NRW: Streitigkeiten nach Süßigkeiten stellt sich nach Videoauswertung durch die Bundespolizei als Raub dar – Nicht nur Täterin war zur Fahndung ausgeschrieben

Aachen (ots) –

Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde von einer 50-Jährigen am Hauptbahnhof Aachen seiner Süßigkeiten beraubt. Bei Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass nicht nur die Täterin zur Fahndung ausgeschrieben war.

Am Montagabend wurde am Hauptbahnhof Aachen eine Streife der Bundespolizei zu einer Streitigkeit gerufen. Die Beamten eilten sofort zu Hilfe und fanden eine Gruppierung von 4 Personen, die sich um eine Plastiktüte samt Inhalt stritten. Auf Befragung der Beamten behauptete eine 50-jährige Deutsche, dass die Tüte ihr gehören würde. Das gleiche wurde auch von einem 15-jährigen Jugendlichen behauptet. Da jeweils ein Zeuge für eine der Parteien aussagte, konnte keine eindeutige Zuordnung des Streitgegenstandes durch die Beamten vorgenommen werden. Um den Sachverhalt aufzuklären, wurden beide Personen mit zur Wache genommen.

Hier stellte sich bei einer eingehenden Videoauswertung heraus, dass die Tüte samt Inhalt zuvor im Besitz des 15-Jährigen war, bevor sie ihm gewaltsam von der 50-Jährigen entrissen wurde. Danach setzte sich diese mit der geraubten Tüte auf eine Sitzbank. Da jetzt die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt waren, konnte dem 15-Jährigen sein Eigentum zurückgegeben werden.

Bei der zwischenzeitlichen Überprüfung der Personalien des 15-Jährigen stellte sich heraus, dass er von zu Hause ausgebüxt war und beim Polizeipräsidium Aachen diesbezüglich eine Vermisstenanzeige vorlag.

Die 50-Jährige war neben der jetzigen Straftat auch keine Unbescholtene, denn gegen sie lagen Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Arnsberg in Strafsachen wegen Diebstahls und Betruges vor. Sie war hier zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden. Da sie zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Er wies einen Wert von 1,42 Promille auf.

Zuständigkeitshalber wurde das Polizeipräsidium Aachen von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und die beiden Personen übergeben. Der 15-Jährige konnte im Anschluss wohlbehalten einem Erziehungsberechtigten übergeben werden. Die 50-Jährige wurde einer Blutentnahme unterzogen, um die genaue Blutalkoholkonzentration bestimmen zu können. Im Anschluss brachte man sie wegen des Eigentumsdeliktes zur Anzeige. Sie wird sich in Zukunft dafür verantworten müssen.

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