BPOL NRW: Alkoholisierter Geschädigter will Bundespolizeiwache nicht verlassen und leistet Widerstand

Dortmund (ots) –

Gestern Nachmittag (19. Oktober) befand sich ein 39-Jähriger in der Bundespolizeiwache, weil dieser zuvor von zwei Männern geschlagen wurde. Nach der Anzeigenaufnahme wollte der Mann die Wache jedoch nicht verlassen und hielt sich an einer Wand fest.

Gegen 17 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund, als diese von Bahnmitarbeitern um Unterstützung gebeten wurden. Die Sicherheitsmitarbeiter gaben an, dass es zuvor eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen drei Männern (39, 35, 26) auf dem Vorplatz gegeben habe, welche in einer Körperverletzung gegen den 39-Jährigen geendet sei. Die beiden Tatverdächtigen sollen den Geschädigten zunächst geschubst und anschließend mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Bundespolizisten trennten die Männer schließlich voneinander.

Da sich die drei polnischen Staatsbürger nicht ausweisen konnten und die Klärung des Sachverhalts vor Ort nicht möglich war, brachten die Beamten die augenscheinlich alkoholisierten Beteiligten zur Bundespolizeiwache.

Der 39-jährige Geschädigte wies Schürfwunden im Gesicht auf, lehnte eine ärztliche Versorgung jedoch ab.

Nachdem die Identitäten der Betroffenen feststanden, konnten diese die Wache der Bundespolizei verlassen. Der 39-Jährige weigerte sich jedoch und kam der Aufforderung aus unerklärlichen Gründen nicht nach. Daraufhin geleiteten die Beamten den Mann zum Ausgang. Dagegen sperrte er sich jedoch, stemmte sich gegen die Laufrichtung und hielt sich an einer Wand fest. Dabei riss er eine Sichtschutzscheibe zu Boden.

Die Bundespolizisten brachten den Aggressor zu Boden und fixierten diesen mit Handfesseln. Verletzt wurde dabei niemand.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der Mann ohne festen Wohnsitz mit 2,6 Promille stark alkoholisiert war. Im Anschluss verließ der 39-Jährige die Wache freiwillig.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruch ein.

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