Düsseldorf (ots) –
Im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Athen/Griechenland stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Dienstagmorgen (25.10.2022) einen zur Fahndung ausgeschrieben Griechen fest. Der 36-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht. Diese hatte im Dezember 2014 einen Haftbefehl wegen Diebstahls in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, gegen den im Februar 2013 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten Verurteilten erlassen. Hiervon hatte der Mann bereits zwei Jahre und drei Monate verbüßt, bevor er im Dezember 2014 nach Griechenland abgeschoben wurde. Es verblieb demnach eine Restfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Während der Durchsuchung des Mannes durch die Bundespolizei wurde außerdem eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden, welche durch den hinzugerufenen Zoll beschlagnahmt wurde. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der in den Niederlanden lebende Mann an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Am Dienstagabend nahmen die Bundespolizeibeamten außerdem eine 33-jährige Deutsche fest, welche sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Elazig/Türkei vorstellte. Gegen diese lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Im September dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im Februar 2020 Verurteilte erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte von der in Frankfurt am Main lebenden Frau jedoch vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 60 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte die Reisende ihren Weg fort.
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