Dortmund (ots) –
Gestern (26. Oktober) bemerkten Bundespolizisten bei den Einreisekontrollen von drei Männern, dass diese gesucht wurden. Nach allen Drei wurde per Haftbefehl gefahndet.
Gegen 11 Uhr kontrollierten Bundespolizisten bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad einen 36-Jährigen. Die Beamten ermittelten, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Mosbach gesucht wurde. Das Amtsgericht Wertheim hatte den Serben wegen des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet zu 90 Tagessätzen verurteilt. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte, ist er zur Festnahme ausgeschrieben worden. Bei der Einreisekontrolle konnte der Verurteilte nun die geforderte Summe von 900 EUR aufbringen und somit eine Haft abwenden.
Wenige Minuten später, gegen 11:30 Uhr reiste ein 28-Jähriger mit einem Flug aus Tirana ein. Einsatzkräfte überprüften den albanischen Staatsbürger und stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Memmingen nach dem Mann fahnden ließ. Das Amtsgericht Günzburg hatte den Mann wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu 40 Tagessätzen verurteilt. Er konnte noch vor Ort die geforderte Geldstrafe von insgesamt 675 EUR zahlen und somit seine Reise fortsetzen.
Nachmittags, gegen 16:30 Uhr wurde dann ein bulgarischer Staatsbürger bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Plovdiv vorstellig. Die Bundespolizisten recherchierten, dass die Staatsanwaltschaft Münster den 32-Jährigen zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Dülmen verurteilte den Mann im Jahr 2020 wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 70 Tagen. Gegen eine Zahlung von 1050 EUR hätte er eine Verhaftung abwenden können. Da der Dortmunder diese Summe vor Ort nicht aufbringen konnte, kontaktierte er einen Freund. Dieser zahlte diese Summe bei der Polizei in Gelsenkirchen ein. Nachdem diese die Einzahlung bestätigten, konnte der Verurteilte die Wache der Bundespolizei am Flughafen verlassen.
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