BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende – Bundespolizei fahndet erfolgreich

Düsseldorf (ots) –

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende (28.-30.10.2022) vier zur Fahndung ausgeschriebene Reisende fest.

Zu Beginn stellten die Beamten am Freitagnachmittag eine rumänische Staatsangehörige fest, welche zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest/Rumänien vorstellig wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass die 22-Jährige im September dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen der Ausübung der verbotenen Prostitution per Haftbefehl gesucht wurde. Im September 2021 wurde die Frau rechtskräftig verurteilt. Ihre Reise konnte sie jedoch fortführen, da sie die Geldstrafe in Gesamthöhe von 230 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 15 Tagen abwenden konnte.

Am Freitagabend dann wurde eine 46-jährige türkische Staatsangehörige zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Samsun/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld im September dieses Jahres einen Vollstreckungsauftrag zur Vermögensfahndung gegen die im Mai 2021 wegen Betruges verurteilte Frau ausgestellt hatte. Insgesamt 630 Euro durch die Verurteile mitgeführtes Bargeld konnten vor Ort durch die Bundespolizei gepfändet werden. Im Anschluss trat die in Löhne lebende Frau ihren Flug in die Türkei an.

Etwa vier Stunden später dann wurde, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada/Ägypten, ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den im Dezember 2021 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte von dem in Bottrop lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 80 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte der Reisende seine Reise fort.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagmorgen einen 44-jährigen syrischen Staatsangehörigen, welche sich auf der Ausreise eines Fluges nach Athen/Griechenland befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der in Griechenland lebende Mann per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Ravensburg (Baden-Württemberg) gesucht wurde. Im November des vergangenen Jahres zuvor wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges gegen den bereits im September 2017 Verurteilten erlassen. Dank seiner Verwandtschaft konnte die dem Mann auferlegte Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.900 Euro beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 180 Tagen abgewendet werden. Anschließend konnte er seinen Weg fortsetzen.

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