Kleve – Weeze – Kempen – Niersdorf – Breyell (ots) –
Sonntagnacht den 06.11.2022 um 00:05 Uhr überprüfte die Bundespolizei einen grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Amsterdam nach München an Anschlussstelle Breyell auf der BAB A 40. Hierbei konnte ein 30-jähriger Pole festgestellt werden. Dieser ist im Jahr 2022 durch die Staatsanwaltschaft Ulm zur Strafvollstreckung ausgeschrieben worden. Hintergrund ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Ulm aus dem Jahr 2021, in dem er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen á 45 Euro verurteilt wurde. Da der Verurteilte die Geldstrafe, die sich neben den Kosten nunmehr auf 1862,24 Euro belief nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Moers eingeliefert.
In der weiteren Nacht zum Sonntag, wurde um 03:15 Uhr ein grenzüberschreitender Reisebus mit der Route Paris – Hamburg durch die Bundespolizei überprüft. Als Fahrgast wurde ein 27-jähriger Algerier festgestellt. Beim Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Datenbänken wurde bekannt, dass er durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen zwei Vollstreckungshaftbefehlen ausgeschrieben war. Die erste Verurteilung erging durch das Amtsgericht Aichach im Jahr 2021, 50 Tagessätze zu je 13 Euro plus 175,50 Kosten, wegen Diebstahl. Ersatzweise 50 Tage Haft. Die zweite Verurteilung erfolgte durch das Amtsgericht Augsburg, 20 Tagessätze zu je 13 Euro, abermals wegen Diebstahl. Hiervon ist noch eine Restgeldstrafe von 260 Euro plus 167 Euro Kosten zu bezahlen. Der Verurteilte konnte die erforderlichen Gelstrafen nicht bezahlen und muss nunmehr für 70 Tage in Haft. Auch er wurde in die Justizvollzugsanstalt Moers gebracht.
Im weiteren Verlauf der Nacht wurde um 04.42 Uhr am Airport Weeze ein 42-jähriger Marokkaner bei der Ausreise nach Nador Marokko kontrolliert. Hierbei wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Arnsberg bekannt. Danach wurde die Person im Jahr 2019 durch das Amtsgericht Soest zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen je 40 Euro wegen Betruges verurteilt. Es ist noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen oder 1200 Euro zu zahlen. Da der Reisende die Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro vor Ort bezahlen konnte, durfte er seine Reise nach Marokko fortsetzen.
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