Aachen (ots) –
Am Dienstagmorgen hat die Bundespolizei in Aachen-Horbach einen 38-jährigen Niederländer festgenommen, der von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
Der 38-Jährige war zuvor aus den Niederlanden als Beifahrer eines Fahrzeuges eingereist. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Aachen im Jahr 2019 eine Geldstrafe von 1250,- Euro wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt. Ersatzweise wurde eine 50-tägige Freiheitsstrafe ausgesprochen. Da der Betreffende die Geldstrafe vor Ort zahlen konnte, blieb er von der Haftstrafe verschont. Er konnte im Anschluss seine Fahrt fortsetzen.
Ein 42-jähriger Algerier wurde am Montagmittag nach erfolgter Einreise aus Belgien festgenommen. Er war mit der Regionalbahn am Hauptbahnhof Aachen angereist. Bei der Kontrolle stellten die Beamten die zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dresden fest. Er wurde wegen strafbarer Handlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Diebstahls gesucht. Da er die verhängten Geldstrafen nicht zahlen konnte, muss er jetzt eine 77-tägige Freiheitsstrafe absitzen. Da er bei der Einreise keine gültigen Ausweispapiere vorzeigen konnte, wurde er wegen der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht. Im Anschluss der Festnahme lieferte man ihn in die Justizvollzugsanstalt Aachen ein.
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