BPOL NRW: Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Bochum und Dortmund – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Bochum – Dortmund (ots) –

Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (16. bis 21. November) in den Hauptbahnhöfen Bochum und Dortmund eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. einen Revolver sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

– Dortmund: Bundespolizei stellt polizeibekannten Mann mit Messer im Hauptbahnhof – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5364057

– Dortmund: Unbekannte greifen 22-Jährigen mit Pfefferspray und Messer an – Bundespolizei sucht Zeugen – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5351597

– Dortmund: Bundespolizei nimmt 18-Jährigem im Dortmunder Hauptbahnhof Messer ab – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5343291

– Dortmund: Seniorin vor dem Hauptbahnhof angegriffen – Bundespolizisten stellen flüchtenden 33-Jährigen – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5341341

– Dortmund: Bundespolizei ermittelt nach eskaliertem Streit in S1 – 19-Jähriger mit Pfefferspray besprüht – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5333572

– Bochum: Schwerpunkteinsatz: Polizei und Bundespolizei kontrollieren an Bahnhöfen in Bochum und Witten – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5332957

– Dortmund: Junge Frau mit Drogen und Schlagstock im Gepäck – Bundespolizei nimmt bewaffnete 31-Jährige fest – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5329398

– Dortmund: Zweifelhaftes Gepäck – Bundespolizei stellt junge Männer mit Waffen und Sturmhaube – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5329120

– Dortmund: Überfallen und mit Messer bedroht – Bundespolizisten treffen auf unter Schock stehende Verkäuferin – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5325887

– Bochum: Mann stark alkoholisiert mit Gewehr im Bahnhof – Bundespolizei stellt 52-Jährigen – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5323747

– Bochum: Bundespolizei stellt Schlagstock bei einem 19-Jährigen sicher – https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5323629

Die Hauptbahnhöfe Dortmund und Bochum werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

– Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 16. November (ab 18 Uhr) November bis 21. November 2022, täglich von 15:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

– Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Hauptbahnhöfe Bochum und Dortmund, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.

– Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Für Medienvertreter kann ein mobiles Presseteam der Bundespolizei unter 0173/ 71 50 710 erreicht werden.

Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 – 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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