POL-RBK: Rheinisch-Bergischer Kreis – Die Polizei Rhein-Berg informiert: „Gemeinsam stark gegen Cybergrooming“

Rheinisch-Bergischer Kreis (ots) –

Die Polizei informiert im Rahmen des landesweiten „8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“, der sich am 18.11.2022 jährt.

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist ein Phänomen, das sich zunehmend in der virtuellen Welt verbreitet und sich gleichermaßen auf die reale Welt auswirkt. Oft werden Fälle nicht bzw. zu spät erkannt. Gründe für den Erfolg der Täter sind u.a. fehlendes Vertrauen zu Bezugspersonen, Scham und fehlende Aufklärung über die Vorgehensweise der Täter sowie Warnsignale im Chat. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Cyber“ für „virtuell“ und „to groom“ aus dem englischen für „anbahnen, vorbereiten“ zusammen. Dabei suchen die Täter gezielt im Internet Kontakt zu Minderjährigen, um z.B. Nacktaufnahmen zu erhalten oder auch Treffen zu vereinbaren.

Wo und wie findet Cybergrooming statt?

Es findet dort statt, wo sich Kinder am liebsten aufhalten. In der medialen Welt sind die Hauptplattformen die sozialen Medien und Online Spiele, vertreten durch u.a.:

– Instagram 31% der Fälle, – Whatsapp 26% der Fälle, – Snapchat 24% der Fälle, – FIFA 22 9% der Fälle, – Minecraft 9% der Fälle.

Außerdem hat laut Umfrage jedes vierte Kind bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Netz gemacht. (Quelle: Repräsentative Umfrage von Kindern und Jugendlichen zum Thema Cybergrooming beauftragt durch die Landesmedienanstalt NRW (Dezember 2021) www.medienanstalt-nrw.de/presse)

Die Täter nutzen ihre Anonymität um sich unbemerkt an die Kinder heranzutasten. Dabei werden die Chatmöglichkeiten zunächst vermeintlich harmlos genutzt, um einen ersten Kontakt und Vertrauen aufzubauen. Die Täter legen dabei ein Fakeprofil an und geben sich z.B. als Jugendliche oder auch als Talentsucher aus. Hier nutzen die Täter unzählige Möglichkeiten, um das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Selbst wird wenig über sich offenbart. Es ist wichtig auf die Warnsignale und die immer wiederkehrenden Anzeichen zu achten.

Wie gehen die Täter im Netz vor?

Warnsignale sind, wenn…

– versucht wird das Gespräch in private Chats zu verlegen. – der Kontakt geheim bleiben soll. – über sexuelle Inhalte gesprochen wird oder Anspielungen gemacht werden. – Aufnahmen oder das Einschalten der Webcam verlangt werden. – persönliche Daten wie Name, Adresse oder intime Details erfragt werden. – aufdringliches Verhalten an den Tag gelegt wird. – Geld oder andere Geschenke gemacht oder angeboten werden.

In solchen Verdachtsfällen sollte sich einer Bezugsperson anvertraut werden. Wird Verdacht geschöpft, sollten diese Chats unmittelbar gestoppt und Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Verdachtsfälle können auch online unter Fragzebra.de/cybergrooming gemeldet werden.

Ist Cybergrooming strafbar?

Seit 2014 ist Cybergrooming strafbar. Es handelt sich dabei um eine Form des sexuellen Missbrauchs. Gesetzlich geregelt ist das Ganze in den Paragraphen 176a und 176b StGB, die Strafandrohung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Damit sich eine Tat als Cybergrooming qualifiziert, muss es sich bei dem Betroffenen um eine minderjährige Person unter 14 Jahren handeln. Der Versuch ist strafbar, insbesondere wenn der Täter irrig annimmt, dass sein Einwirken auf ein Kind abzielt. Seien Sie aber auch aufmerksam in Fällen, in denen das 14. Lebensjahr bereits erreicht ist. In diesen Fällen kommt ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß Paragraph 184 Abs. 1 Nummer 1 StGB in Frage.

Wo bekomme ich Hilfe?

– www.fragzebra.de/cybergrooming – Telefonseelsorge 0800 111 0 111 – www.hilfe-portal-missbrauch.de – www.nummergegenkummer.de – Kinder-/Jugendtelefon 116111 – www.JUUUPORT.de – www.jugend.support – Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 2255530 – Beratungstelefon der Kriminalpolizei Bergisch Gladbach 02202 205-444

Weitere Infos über Cybergrooming unter

– www.klicksafe.de/cybergrooming – www.fragzebra.de – www.medienanstalt-nrw.de/cybergrooming (tf/sl)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

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