POL-EN: Gefahr im Netz: Gemeinsam stark gegen Cybergrooming

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots) –

Zum heutigen Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch steht das Thema Cybergrooming in diesem Jahr im Fokus. Um vor allem Kinder und Jugendliche aufzuklären sowie ihnen die im Internet lauernden Gefahren bewusst zu machen möchten wir heute auf diese Form des (virtuellen) sexuellen Missbrauchs eingehen.

Was versteht man unter dem Wort Cybergrooming? Beim Cybergrooming suchen Erwachsene über das Internet Kontakt zu Minderjährigen, um diese anschließen sexuell zu belästigen, zum Bildertausch oder zu Treffen zu überreden. Die Täter*innen bauen oft eine emotionale, leicht manipulierbare Beziehung zu den Kindern auf, die in einer (sexuellen) Erpressung, Nötigung oder gar Missbrauch enden kann. Eine aktuelle Studie zeigt, dass Mädchen eher betroffen sind (vgl. Landesanstalt für Medien NRW, 2021): https://fcld.ly/si6bkti

Wie kann man sich vor Cybergrooming schützen – und was sollten Ihre Kinder darüber wissen?

– Geben Sie bei der Anmeldung im Chat oder in einem sozialen Netzwerk nur das Nötigste an persönlichen Informationen preis. – Verwenden Sie möglichst ein Pseudonym, statt des realen Namens. – Stelle Sie nie deine Kontaktdaten (Handynummer, Adresse) ins Netz. Verraten Sie einer Internetbekanntschaft nie die eigene Adresse oder den momentanen Aufenthaltsort. – Schütze Sie Ihre Daten indem Sie das eigene Profil nur für Freunde sichtbar machen. – Senden Sie keine freizügigen Fotos an Freunde. Wenn Sie selbst freizügige Bilder von anderen bekommen, verbreiten Sie diese nicht weiter, sondern stehen Sie dem Opfer schützend zur Seite. – Brechen Sie sofort den Kontakt ab, wenn Sie unangenehme Nachrichten, Fotos oder Beiträge bekommen.

Was tun als Opfer von Cybergrooming?

– Dokumentieren Sie als Elternteil den Chat-Verlauf (via Screenshot). – Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle. – Fragen Sie nach, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen. – Nach Absprache mit der Polizei blockieren Sie den*die Absender*in oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk. – Nehmen Sie und vor allem Ihr Kind Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.

Weitere Infos zum Thema unter https://fcld.ly/dkhv7d0

Bleiben Sie misstrauisch, denn man kann nie wissen, wer wirklich hinter einer Internetbekanntschaft steckt!

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Pressestelle Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227 Fax: 02336/9166-2199 E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis, übermittelt durch news aktuell

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*