BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende – Bundespolizei fahndet erfolgeich

Düsseldorf (ots) –

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (18.-19.11.2022).

Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagvormittag einen rumänischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Bukarest/Rumänien auszureisen. Hierbei wurde festgestellt, dass der 23-Jährige im September dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht wurde. Im Dezember 2021 wurde der in Rumänien lebende Mann rechtskräftig verurteilt. Seine Reise konnte er jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 75 Tagen abwenden konnte.

Am Freitagabend wurde ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Elazig/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den in Wuppertal lebenden Mann erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte von dem Reisenden vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 30 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort

Am Samstagmorgen dann wurde, im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Palma de Mallorca/Spanien, ein 57-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück einige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen Subventionsbetruges gegen den im März diese Jahres Verurteilten erlassen hatte. Dank eines Familienangehörigen konnte die Geldstrafe in Höhe von 6.600 Euro beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 220 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte der in Nordhorn lebende Mann seine Reise fort.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Samstagnachmittag eine türkische Staatsangehörige, welche sich auf der Einreise eines Fluges aus Izmir/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass die 48-Jährige per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wurde. Knapp zwei Monate zuvor wurde durch diese ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen die im März dieses Jahres Verurteilte erlassen. Die Frau konnte die ihr auferlegte Geldstrafen in Gesamthöhe von 500 Euro vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen abwenden. Im Anschluss setzte die in Hamburg lebende Reisende ihren Heimweg fort.

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